Nach deutschem Recht (BGB § 833) haftet der Halter eines Tieres unbegrenzt, wenn das Tier einem anderen, auch ohne Schuld
(Gefährdungshaftung), einen Schaden zufügt. Und zwar mit seinem Einkommen, seinem Vermögen und seinem zukünftigen Einkommen!
Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, ist es für jeden Pferdebesitzer ratsam, eine Pferdehaftpflicht abschließen. Für den Halter eines Pferdes reicht die private Haftpflichtversicherung nicht
aus, da dort in der Regel nur recht kleine Tiere (z.B. Katzen, Meerschweinchen und Vögel) mitversichert sind.
Es ist eine hohe Verantwortung, welche der Besitzer oder auch Halter eines Pferdes für sein Tier trägt. Selbst ohne eigenes Verschulden haftet er für alle Schäden die das Tier anrichtet.
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