Nach deutschem Recht (BGB § 823) haftet jeder unbegrenzt, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Und zwar mit seinem Einkommen, seinem Vermögen und seinem zukünftigen Einkommen!
Bei unberechtigten Schadenersatzansprüchen wehrt Ihre Haftpflichtversicherung die Schadenersatzansprüche ab. Sollte der "Geschädigte" daraufhin einen Rechtsstreit anstreben, führt die
Haftpflichtversicherung für Sie den Prozess und trägt auch die Kosten hierfür. Sie wandelt sich dann sozusagen in eine Art (passive) "Rechtschutzversicherung" um.
Die private Haftpflichtversicherung in einem Vergleich gegenüberzustellen ist wichtig, da es teilweise deutliche Leistungsunterschiede gibt. Diese können im Schadenfall darüber entscheiden, ob der Versicherer leistet
oder nicht. Aus diesem Grund kann es ggf. auch günstiger sein, sich für einen leistungsstarken Tarif mit Selbstbeteiligung zu entscheiden, als für einen leistungsschwachen Tarif ohne Selbstbeteiligung.
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