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Nach deutschem Recht (BGB § 823) haftet jeder unbegrenzt, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Und zwar mit seinem Einkommen, seinem Vermögen und seinem zukünftigen Einkommen!
Bei unberechtigten Schadenersatzansprüchen wehrt Ihre Haftpflichtversicherung die Schadenersatzansprüche ab. Sollte der "Geschädigte" daraufhin einen Rechtsstreit anstreben, führt die
Haftpflichtversicherung für Sie den Prozess und trägt auch die Kosten hierfür. Sie wandelt sich dann sozusagen in eine Art "Rechtschutzversicherung" um.
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